Vergaberecht

Anwalt für Vergaberecht in Innsbruck

Bei öffentlichen Aufträgen bzw. öffentlichen Auftraggebern kommt das strenge Regime des BvergG 2018 zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Spezialmaterie, wobei insbesondere im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder eines Feststellungsverfahren ein schnelles Tätigwerden erforderlich ist. Meine Kanzlei bietet dazu und auch für die Begleitung von Ausschreibungen die entsprechende Unterstützung und Vertretung an. Die Kanzlei profiert dabei auch von der Zusammenarbeit mit CLC-Consulting, Mag. Claudia Ferchland-Lechner.