Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht, insbesondere Bau- und Raumordnungsrecht

Anwalt für Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht, insbesondere Bau- und Raumordnungsrecht in Innsbruck

Neben den zivilrechtlichen Aspekten eines Grundstückskaufes stellt sich immer auch die Frage nach den baurechtlichen Möglichkeiten auf dem soeben erworbenen Grundstück.

In diesem Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben bzw. allfälligen Umbauten ist es ratsam vor und während des Bauverfahren eine anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen, um der Behörde auf gleicher Ebene begegnen zu können.

Und sollte es – sei es eine Verkehrsübertretung, eine Führerscheinangelegenheit oder eine sonstige Verwaltungsstrafsache – zu einem Verwaltungsstrafverfahren kommen, empfiehlt sich ebenfalls die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung.

Ich unterstütze Sie gerne in Ihrer Verwaltungsangelegenheit, aber auch in einem allfälligen Verwaltungsstrafverfahren.